AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
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Die nachstehenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen Ihnen als Kunde und mir, VHM Consulting, Veronika Hernández Moreno, c/o TechHub.67, Kasernenstraße 67, 40213 Düsseldorf (nachfolgend bezeichnet als „VHM Consulting“) zustande kommen. Mein Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer und nicht an Verbraucher. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
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Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als VHM Consulting ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Gegenstand
VHM Consulting unterstützt Unternehmen in Wachstumsphasen dabei, ihre internen Stärken zu nutzen und nachhaltiges Wachstum zu erzielen. Dazu bietet VHM Consulting ihren Kunden auf ihre Interessen zugeschnittene Workshops, Coachings sowie strategische Beratung an.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
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Das Ergebnis und der Erfolg der von VHM Consulting angebotenen Leistungen hängen maßgeblich von der Beteiligung und Mitwirkung des Kunden und dessen Mitarbeiter ab.
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Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine jeweiligen Mitarbeiter an dem angebotenen Workshop und/oder Coaching aktiv teilnehmen.
§ 4 Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag kommt durch ein Angebot von VHM Consulting an den Kunden und durch die Annahme des Angebots durch den Kunden zustande.
§ 5 Vergütung
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Für die Leistungen entrichtet der Kunde an VHM Consulting jeweils die vereinbarte Vergütung. Die Höhe der jeweiligen Vergütung ergibt sich aus dem separaten Angebot. Alle Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig.
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Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich einer etwaig anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 6 Nutzungsrechte an Inhalten
VHM Consulting gewährt dem Kunden an den zur Verfügung gestellten Workshop Materialien, Präsentationen und weiteren Inhalten ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht.
§ 7 Referenz
Beide Parteien sind berechtigt, auf die Zusammenarbeit mit der jeweils anderen Partei hinzuweisen und im Rahmen dessen insbesondere die andere Partei als Referenz, unter anderem auf ihrer Webseite, auf Linkedin und in der Werbung, zu nennen.
§ 8 Haftung
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Die Haftung von VHM Consulting ist unbeschränkt im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle der vorsätzlichen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten). Vertragswesentlich sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht. Im Falle einer fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, ist die Haftung von VHM Consulting auf den typischen im Zusammengang mit dieser Art von Verträgen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Daneben haftet VHM Consulting nach dem Produkthaftungsgesetz unbeschränkt.
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Abgesehen von denen in Abs. 1 genannten Fällen ist die Haftung von VHM Consulting auf den typischen im Zusammenhang mit dieser Art von Verträgen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 9 Schlussbestimmungen
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Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts Anwendung.
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Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt ebenso für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
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Soweit kein ausschließlicher Gerichtsstand gilt, legen die Parteien Düsseldorf als Gerichtsstand fest.
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Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, sich auf wirksame Regelungen zu verständigen, die wirtschaftlich dem intendierten Zweck der unwirksamen Regelungen am nächsten kommen. Dies gilt entsprechend für die Schließung etwaiger Lücken in diesem Vertrag.
Stand: Januar 2025